Verband für digitales broadcast und internetbasiertes Fernsehen

Fernsehkamera Tonmischpult Konzertaufzeichnung Objektiv an einer Fernsehkamera

Streaming im Urlaub

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Freier Zugriff auf Online-Abos in der ganzen EU

Wer diesen Sommer innerhalb der EU verreist, muss nicht auf seine Online-Abonnements verzichten. Nachdem letztes Jahr die Roaminggebühren innerhalb der gesamten EU abgeschafft wurden, können Urlauber jetzt ungehindert und ohne Mehrkosten mit ihren digitalen Online-Inhalten reisen. Dabei ist es egal, ob es sich um Abonnements für Fernsehen, Filme, Sport, Musik oder E-Books handelt.

Diese digitalen Rechte basieren auf den neuen Datenschutzvorschriften, die seit dem 25. Mai 2018 EU-weit gelten. Bis Weihnachten dieses Jahres werden den Europäern weitere Vorteile zur Verfügung stehen, u. a. die Möglichkeit des Online-Einkaufs ohne Geoblocking.

Andrus Ansip, der für den digitalen Binnenmarkt zuständige Vizepräsident, betont, die Europäer könnten "ihre Lieblingsfernsehprogramme und Sportspiele überall in der EU mitnehmen. Sie werden bald das Recht haben, überall in der EU im Internet Festivaltickets oder Kleidung zu kaufen oder Mietwagen anzumieten, ohne Geoblocking oder Umleitung auf eine andere Website."

Digitale Rechte, von denen bereits täglich Gebrauch gemacht wird

  • Abschaffung der Roaminggebühren: Seit Juni 2017 können Mobiltelefone bei Reisen in der EU genauso wie daheim genutzt werden, ohne dass zusätzliche Gebühren anfallen. Seit der Abschaffung der Roaminggebühren durch die EU wurden in der EU und im Europäischen Wirtschaftsraum über fünf Mal mehr Daten abgerufen und fast zweieinhalb Mal mehr Telefongespräche geführt. Niemand braucht sich nach der Rückkehr aus dem Urlaub oder von einer Geschäftsreise aus dem Ausland mehr mit einer unerwartet hohen Rechnung herumzuschlagen.
  • Kontrolle über personenbezogene Daten: Aufgrund der neuen Datenschutzvorschriften können Europäer personenbezogene Daten zwischen Diensteanbietern, etwa Anbietern von Cloud- oder E-Mail-Diensten, sicher übertragen. Die Menschen haben jetzt das Recht zu wissen, ob ihre Daten geleakt oder gehackt wurden, oder wie ihre personenbezogenen Daten erhoben werden. Mit dem „Recht auf Vergessenwerden" können personenbezogene Daten auf Anfrage gelöscht werden, wenn es für ein Unternehmen keine legitimen Gründe gibt, sie aufzubewahren.
  • Recht auf ein sicheres Online-Umfeld in der gesamten EU: Dank dem ersten EU-weiten Regelwerk zur Cybersicherheit müssen die Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um gemeinsame Bedrohungen für die Cybersicherheit zu bewältigen. Betreiber in den Bereichen Energie, Verkehr, Banken, Gesundheitswesen sowie Anbieter digitaler Dienste sind verpflichtet, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen und den nationalen Behörden schwerwiegende Vorkommnisse zu melden.
  • Zugriff auf abonnierte Online-Inhalte aus der ganzen EU: Seit April 2018 können die europäischen Verbraucher, wenn sie in der EU unterwegs sind, auch auf Online-Inhaltedienste zugreifen‚ die sie in ihrem Heimatland rechtmäßig erworben haben, darunter Filme, Serien und Sportsendungen.
  • Zugang zum offenen Internet: Durch die seit dem Frühjahr 2016 geltenden Vorschriften für die Netzneutralität erhält jeder Europäer Zugang zum offenen Internet, wobei die freie Auswahl von Inhalten, Anwendungen, Diensten und Informationen seiner Wahl diskriminierungsfrei sichergestellt wird.


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