Verband für digitales broadcast und internetbasiertes Fernsehen

Fernsehkamera Tonmischpult Konzertaufzeichnung Objektiv an einer Fernsehkamera

Geschäftsmodell rechtens

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Ärztin wehrt sich vergeblich gegen Bewertungsportal

Das Arzt-Bewertungsportal Jameda.de muss das Profil einer Ärztin nicht löschen, die gar nicht dort erscheinen will. Das Geschäftsmodell ist rechtens, entschied das Oberlandesgericht in München.

Solange das Arzt-Bewertungsportal Jameda.de als neutraler Informationsvermittler arbeitet, darf es Ärzte auch ohne ihr Einverständnis auflisten - das hat das Oberlandesgericht München geurteilt. Es wies die Klage einer Ärztin ab, die dort nicht aufgeführt werden wollte und die Löschung ihrer Daten verlangte.

Das Portal bietet Medizinern auch einen kostenpflichtigen Premium-Eintrag an. Bevorzugt würden diese Kunden aber nicht, urteilte das Gericht. Es hat den Vorwurf der Bayerischen Ärztin geprüft, wonach Jameda.de zahlenden Ärzten wettbewerbsverzerrende Vorteile gewähre. Dies sei nicht der Fall, so das Gericht. 

Dass auf Profilen nicht zahlender Ärzte Werbung allgemeiner Art eingeblendet wird, findet das Gericht in Ordnung. Es könne nicht erkennen, "dass Nutzer die Klägerin aufgrund der Schaltung von Werbung auf ihrem Profil für weniger kompetent halten könnten als Ärzte, auf deren Profil keine Werbung geschaltet sei", heißt es in dem Urteil. 

Die Ärztin habe auch keinen Unterlassungsanspruch dagegen, dass Jameda.de "zahlenden Kunden in größerem Umfang als dem Kläger die Möglichkeit einräume, das eigene Profil aufzuwerten". Das Portal dürfe zahlenden Premium-Kunden durchaus ein erweitertes Leistungsspektrum anbieten.


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