Kinder zunehmend mit Online-Risiken konfrontiert

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Im Verband für digitales broadcast und internetbasiertes Fernsehen kooperieren private, regionale Fernsehsender. Aktuell gehört dem Verband die Hälfte der privaten baden-württembergischen Fernsehsender an: RTF.1, BWeins, RIK, Filstalwelle, BWfamily, Kraichgau TV, Metropolregion TV. Der VdiF wurde 2007 in den Räumen der Landesanstalt für Kommunikation (LfK) gegründet. Im Rahmen verschiedener Projekte haben darüber hinaus bundesweit 19 verschiedene TV-Sender ihre medienpolitischen Interessen in die Verbandsarbeit eingebracht. Die Sender des Verbandes haben gemeinsam eine technische Reichweite von 5,5 Millionen Zuschauern im Land.
Die im VdiF organisierten Sender sind teilweise als klassisches Regionalfernsehen entstanden, so wie RTF.1 im Jahr 1999 für den Raum Reutlingen/Tübingen/Zollernalb, der mittlerweile älteste private, rein baden-württembergische Fernsehsender. Im Zuge der Modernisierung und Digitalisierung des Kabelnetzes in Baden-Württemberg nach der Jahrtausendwende entstanden Übertragungskapazitäten für weitere, neue Angebote. Weitere Sender wurden gegründet, die sich an ein landesweites, regionales oder lokales Publikum wenden.
Die Sender im VdiF haben sich aus eigenem Antrieb gegründet und Übertragungswege erschlossen. In Baden-Württemberg gibt es weitere sieben Sender, die auf Initiative der Landesanstalt für Kommunikation (LfK) gegründet wurden. In ihrem Fall hatte also die LfK entschieden, dass die jeweilige Region ein TV-Programm bekommen soll, besorgte den Kanal im Kabelnetz und vergab ihn an einen der Bewerber. Die Pflicht der Kabelnetzbetreiber, diese Sender dann auch zu übertragen, wird als "Must Carry" bezeichnet. Die Sender im VdiF hingegen sind "Non Must Carry".
Eine offizielle Lizenz der Medienbehörde haben jedoch alle 14 Sender. Laut Landesmediengesetz erfüllen alle Regionalsender gleichmaßen eine öffentliche Aufgabe mit ihrer Berichterstattung.
Landesmediengesetz Baden-Württemberg, §6, Abs. 1:
"Der private Rundfunk erfüllt eine öffentliche Aufgabe, wenn er in Angelegenheiten von öffentlichem Interesse Nachrichten beschafft und verbreitet, Stellung nimmt, Kritik übt
oder auf andere Weise an der Meinungsbildung mitwirkt."