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Fernsehkamera Tonmischpult Konzertaufzeichnung Objektiv an einer Fernsehkamera

EU & Deutschland

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Putins Propaganda-Sender verboten: EU verbietet Ausstrahlung von "Russia Today" ("RT") und "Sputnik"

Die EU hat die Ausstrahlung zweier russischer Propaganda-Fernsehsender (RT, Sputnik), in der kompletten Europäischen Union verboten. Alles weitere lesen Sie hier:

Das Verbot der beiden putinrussischen Propaganda-TV-Sender "RT" und "Sputnik" gilt EU-weit und für alle Übertragungswege (Kabel, Satellit, Internet). Das Verbot betrifft neben den beiden russischsprachigen Sendern auch alle anderssprachigen Ableger, z.b. "RT Deutsch".

RT konnte auch nach Kriegsausbruch in Deutschland empfangen werden, unter anderem beim Streamingdienst Zattoo, der RT inzwischen ebenfalls entfernt hat.

Beide Sender stehen nach Auffassung der EUR unter direkter oder indirekter Kontrolle des Putin-Regimes und verbreiten staatliche russische Propaganda. Auch ihr Vokabular und ihr Sprachregelungen werden offenbar offenbar von der staatlich-russischen Propaganda vorgegeben.

So vermeiden Putins Propaganda-Sender die Worte "Krieg" oder "Invasion" und sprechen stattdessen -gemäß den staalichen Propaganda-Vorgaben von "Spezial-Operation".

Gleichzeitig geht Putinrussland massiv gegen die letzten freien Oppositionsmedien in Russland vor: So wurde der russischen Oppositionszeitung "Neue Gazette" vor zwei Tagen von der russischen Medienbehörde §Roskomnadsor" per schriftlichem Bescheid und unter Androhung von 5 Millionen Rubel Strafe verboten, die Wörter "Krieg" oder "Invasion" zu verwenden. Die "Neue Gazette" veröffentlichte ein Foto des behördlichen Bescheides auf ihrer homepage.

Ukrainischen Angaben zufolge will die EU ihren Mitgliedsländern empfehlen, statt der beiden verbotenen russischen Propagandasender in Zukunft einen ukrainischen Nachrichten-TV-Sender einzuspeisen.

Für die Umsetzung des Verbotes seien in der EU nun die einzelnen Medienbehörden zuständig. In Deutschland liegt die Zuständigkeit bei den Landesmedienanstalten der Bundesländer.

Zuletzt hatte die zuständige deutsche Landesmedienanstalt MABB Berlin-Brandenburg noch ein Bußgeld von 20.000 EUR gegen den deutschsprachigen Ableger von "RT" - "RT Deutsch" - verhängt, da RT Deutsch trotz versagter medienrechtlicher Genehmigung sein Programm weiterhin verbreitet hatte. RT Deutsch hatte gegen den Bescheid Widerspruch erst jüngst Widerspruch eingelegt.


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